Merkblatt des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes

oder Schleimhaut von Kundinnen und Kunden eindringen oder diese durchstechen: Diese Instrumente sind nach Desinfektion, Reinigung und Spülen zu trocknen, in einer geeigneten Sterilverpackung zu verstauen, zu steri-lisieren und bis zur nächsten Anwendung sachgerecht, d.h. insbeson-dere staubgeschützt in Schränken oder Schubladen, aufzubewahren.

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