umwelt-online: Durchführungsverordnung (EU) Nr. …

2.1 Ein Fabrikschild unter Verwendung des Musters in Anlage 1 wird an einer gut sichtbaren und leicht zugänglichen Stelle fest an einem Teil des Fahrzeugs angebracht, bei dem es unwahrscheinlich ist, dass es bei normaler Verwendung, regelmäßiger Instandhaltung oder Reparatur (z.B. aufgrund von Unfallschäden) ersetzt wird. 2.1.1.

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