Vorschriften zur betrieblichen Sicherheit von ...

2019-6-18 · 9.1. Die Lagerung von Materialien soll möglichst so erfolgen, dass auf Aufstiege/Steighilfen verzichtet werden kann. Ohne geeignete Aufstiege/Steighilfen5), darf die Oberkante der höchsten Lagerebene von Schränken und Regalen maximal 180 cm betragen. 9.2. Ablagen, Tische und andere Arbeitsflächen sind auf einer Arbeitshöhe von 90 cm

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